FÖRDERUNGEN
für den Besuch beruflicher Fremdsprachentrainings gibt es auch in Ihrem Bundesland attraktive Förderungen.
So z.B.:
Förderungen des AMS im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
60% der Kurskosten
bzw. für Arbeitnehmer/innen ab 50 Jahren 70% der Kurskosten
– € 10.000,– pro Teilnehmer/in und Begehren; max. förderbare Kurskosten pro Teilnehmer/in und Tag betragen € 390,–
Voraussetzungen:
– Kursdauer mind. 18 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) oder 13,33 Stunden(á 60 Min.)
– Antrag vor Kursbeginn; Antrag soll spätestens eine Woche vor Kursbeginn beim AMS eingelangt sein
– Unternehmen mit personaldisponierender Stelle in Kärnten
Wer wird gefördert:
– Arbeitnehmer/innen ab 45 Jahren
– Frauen unter 45 Jahren, die höchstens einen Lehrabschluss oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
– Wiedereinsteiger/innen (die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden)